Nr. 3: Lähmung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T und O geraten in eine Prügelei. T geht den O so heftig an, dass O sich beide Beine und die Hüfte bricht. Os Hüftgelenk versteift dadurch dauerhaft, sodass er sich nur noch auf Krücken fortbewegen kann.
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Einordnung des Falls
Nr. 3: Lähmung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Os Zustand ist als "Lähmung" anzusehen (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 Var. 3 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. O ist auch in die Lähmung "verfallen" (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 Var. 3 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.