Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB
§ 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB: Teilnahme als Kfz-Führer
§ 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB: Teilnahme als Kfz-Führer
19. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

An dem Pkw des T rauschen zwei Kfz „Stoßstange an Stoßstange“ und leicht versetzt, wie bei einem „Formel-1-Rennen“, vorbei. Angefeuert durch seinen Beifahrer B, gibt T Gas, um die beiden zu überholen. Zu einem Beinahe-Unfall kommt es nicht.
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