Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB
§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB: Alleinraser
§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB: Alleinraser
19. Juli 2025
2 Kommentare
4,8 ★ (9.420 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T filmt mit seiner Helmkamera, wie er mit seinem Motorrad extrem schnell (200 km/h) durch die Kölner Innenstadt rast, weil er Youtube-Star werden will. Zu einer kritischen Verkehrssituation kommt es jedoch nicht.
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