Zivilrecht > Mietrecht
Beschädigung der Mietsache
M mietet von V eine Wohnung. Im Laufe der Mietzeit beschädigt sie fahrlässig einen Heizkörper, wobei die Beschädigung rein äußerlich ist. Nach Ablauf des Mietvertrages gibt M die Wohnung an V zurück. Wegen der Beschädigung verlangt V anschließend Schadensersatz, nachdem er ohne vorherige Fristsetzung zur Mängelbeseitigung den Schaden selbst beseitigt hat.
Zivilrecht > Mietrecht
Erhaltung der Mietsache in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand 1
Frau F mietet von Vermieterin V eine moderne Penthousewohnung mit einem funktionsfähigen Telefonanschluss für monatlich €1200. Nach zwei Monaten Mietzeit ist der Telefonanschluss wegen Materialfehlers kaputt. F fordert von V Reparatur, V entgegnet, sie könne doch nichts dafür.