Zivilrechtliche Nebengebiete

Gesellschaftsrecht

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

gemeinsamer Zweck / Abgrenzung Bruchteilsgemeinschaft 2

gemeinsamer Zweck / Abgrenzung Bruchteilsgemeinschaft 2

12. Dezember 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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inkl. MoPeG

Die Schwestern A und B lieben es, in den Alpen zu campen und zu wandern. Deshalb kommen sie überein, gemeinsam einen Campingbus zu kaufen, um ihn gemeinsam auszubauen und damit gemeinsame Campingtouren in die Berge machen zu können.

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Einordnung des Falls

gemeinsamer Zweck / Abgrenzung Bruchteilsgemeinschaft 2

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Gründung einer GbR erfordert einen vertraglichen Zusammenschluss zu einem gemeinsamen Zweck.

Ja!

Gesellschaften sind privatrechtliche Vereinigungen auf vertraglicher Grundlage, in der sich die Gesellschafter gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern (§ 705 Abs. 1 BGB für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Die drei zentralen Kriterien von Gesellschaften sind daher (1) der vertragliche Zusammenschluss, (2) zu einem gemeinsame Zweck und (3) die Förderpflicht der Gesellschafter.MoPeG-Änderung (ab 1.1.2024): § 705 BGB a.F. = § 705 Abs. 1 BGB n.F.
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2. Wird gemeinsam ein Gegenstand erworben, kann sowohl eine Gesellschaft als auch eine Bruchteilsgemeinschaft vorliegen.

Genau, so ist das!

Beim gemeinsamen Erwerb eines Gegenstands hängt die Abgrenzung zwischen Gesellschaft und Gemeinschaft vom gemeinsamen Zweck ab: Sofern die Mitberechtigten nicht einen über die Verwaltung des Vermögensgegenstandes (gemeinsame Berechtigung) hinausgehenden Zweck vereinbaren, liegt „nur“ eine Bruchteilsgemeinschaft (§§ 741ff. BGB) vor. Geht der Zweck hingegen über das hinaus, was bereits Inhalt des gesetzlich geregelten Schuldverhältnisses ist, handelt es sich um eine GbR.

3. A und B haben eine GbR gegründet, weil sie mehr als nur den Erwerb und das Halten des Busses bezwecken.

Ja, in der Tat!

Mit dem gemeinschaftlichen Erwerb durch A und B ist hier auch der Wille zur weiteren gemeinschaftlichen Betätigung verbunden. Die Parteien grenzen ihre Interessenbereiche nicht etwa so voneinander ab, dass die Berechtigung untereinander aufgeteilt wird. Im Gegenteil soll mit dem erworbenen Gegenstand ein über das bloße Halten hinausgehender Zweck verwirklicht werden, nämliche damit gemeinschaftliche Touren zu unternehmen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Vanessa io

Vanessa io

2.7.2021, 11:23:30

In so einem Fall könnte man also

tat

sächlich annehmen, dass beide einen Gesellschaftsvertrag geschlossen haben?

Ferdinand

Ferdinand

2.7.2021, 12:08:21

Ja, da die Gründung einer GbR keinen wirtschaftlichen Zweck voraussetzt. Grundsätzlich kann jeder erlaubte Zweck Gegenstand einer GbR sein, auch wenn er in einem immateriellen Erfolg, wie dem gemeinsamen Reisen liegen (so Schäfer in MüKo BGB, § 705, Rn. 148.).

PAT

Patrick

7.11.2021, 00:50:40

Kommt es hier darauf an, wann die Schwestern die GbR gegründet haben, um zu determinieren ob eine reine

Innengesellschaft

oder eine Außengesellschaft vorliegt? Aus dem Zweck könnte man ja annehmen, dass es sich um eine reine

Innengesellschaft

handelt. Gerade im Hinblick auf die Rechtsfähigkeit würde mich dies interessieren.

VIC

Victor

7.11.2021, 11:31:16

In dieser Konstellation kommt es nicht darauf an. Hier geht es um das Verhältnis der Schwestern zueinander und in diesem Fall sind sie eben beides Gesellschafterinnen. Dabei ist der Gründungszeitpunkt nicht so relevant, sondern vielmehr dass ein gemeinsamer Zweck verfolgt wird und nicht nur eine

Bruchteilsgemeinschaft

vorliegt. Im Verhältnis zu Dritten wird dann die Unterscheidung relevant. Hat die GbR schon am Rechtsverkehr erkennbar teilgenommen, dann liegt eine Außengesellschaft mit all ihren Folgen vor. Die Gesellschafterinnen könnten haften, HGB-Regelungen greifen. In einem solchen Fall könnte dann auch der Zeitpunkt der Entstehung der Außengesellschaft relevant werden. Am Innenverhältnis ändert dies jedoch nichts.

DIAA

Diaa

19.9.2023, 14:25:59

"Gemeinsame" mit anderen oder nur von A und B?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

21.9.2023, 12:34:49

Hi Diaa, hier geht es

tat

sächlich nur um A und B :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

DIAA

Diaa

24.9.2023, 10:36:17

Dankeschön

consul

consul

5.11.2023, 08:15:15

liebes jurafuchs team, könnt ihr ein update geben hinsichtlich der anpassung der aufgaben an die mopeg-reform zum 01.01.2024? teilweise wird in den vorlesungen zum wise 2023/24 nur noch der neue stoff vermittelt

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

8.11.2023, 12:28:18

Hallo consul, da unsere Verlinkungen automatisch erfolgen können wir die Aktualisierung erst zum Inkrafttreten des Gesetzes im Januar vornehmen. Ansonsten würde es zu einem Widerspruch zwischen den angegebenen Normen und den dahinterstehenden Links geben. Ich muss Dich hier deshalb leider vertrösten. Die mit dem Mopeg einhergehenden Änderungen sind glücklicherweise aber überschaubar. Die für die (Klausur-) Praxis wichtigsten Neuerungen ergeben sich hier vor allem für die GbR. Die Rechtsfähigkeit der Außen-GbR ist zukünftig explizit geregelt (§ 705 Abs. 2 n.F.), sodass eine längere Herleitung und der Verweis auf die weißes-Ross Entscheidung des BGH (https://openjur.de/u/63508.html) nunmehr nicht mehr erforderlich ist. Ferner wird ein GbR-Register eingeführt, wobei die Eintragung freiwillig bleibt. Sie ist also nicht konstitutiv für das Entstehen einer GbR, allerdings werden verschiedene Anreize zur Eintragung gesetzt. Für das Examen am relevantesten ist hier die Frage des Grundstückserwerbs. §

899a BGB

wird gestrichen und § 45 GBO angepasst, sodass zukünftig lediglich eingetragene GbRs (eGbR) die Möglichkeit erhalten, Grundstücke im Namen der GbR zu erwerben. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

8.11.2023, 12:29:02

Korrektur: § 47 GbO

consul

consul

8.11.2023, 12:31:59

Vielen vielen Dank Lukas für die ausführliche Antwort!

JI

Jimmy105

19.7.2024, 15:21:56

Hi was genau bedeutet die unterscheidung nochmal in sachenrechtlicher Hinsicht?


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