Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB
Rechtsnatur und Systematik
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Rechtsnatur und Systematik
26. März 2026
13 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A zündet sein Haus an, in dem er mit seiner Ehefrau wohnt. Anschließend möchte er das Geld aus der Versicherungssumme kassieren. Das Feuer breitet sich im Dachstuhl aus.
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