Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB
Rechtsnatur und Systematik
Rechtsnatur und Systematik
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A zündet sein Haus an, in dem er mit seiner Ehefrau wohnt. Anschließend möchte er das Geld aus der Versicherungssumme kassieren. Das Feuer breitet sich im Dachstuhl aus.
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Einordnung des Falls
Rechtsnatur und Systematik
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem A sein Haus angezündet hat, hat er sich wegen schwerer Brandstiftung (§ 306a Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB) strafbar gemacht.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. A hat sich auch wegen besonders schwerer Brandstiftung (§ 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB) strafbar gemacht, wenn er bei Tatbegehung "in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken".
Ja!
3. Da A darauf abgezielt hat, die Versicherungssumme zu kassieren, hat er bei Tatbegehung in der Absicht gehandelt, eine andere Straftat zu ermöglichen (§ 306b Abs. 2 Nr. 2 Var. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
JesMal
21.2.2021, 15:39:59
Aber der Betrug in einem besonders schweren Fall (§§ 263 I, III Nr. 5 StGB) wäre doch eine solche andere Straftat? Aus dem Sachverhalt wurde mir nicht klar das es euch nur um die Problematik rund um das Verhältnis von § 265 StGB und den §§ 306 ff. StGB gehen sollte, daher hatte ich mit Ja geantwortet.
Speetzchen
21.2.2021, 21:34:43
Da hast du Recht, wenn man der Respr. des BGH folgt, danach reicht es § 306b II Nr. 2 aus, wenn der T bei der Brandstiftung die Absicht hat, zu irgendeinem späteren Zeitpunkt einen Betrug zum Nachteil der Brandversicherung zu begehen. Die h.L. sieht das kritisch - wenn der T noch keine konkreten Vorstellungen (wann er den Brand meldet usw.) zum Betrug hat. Da im Sachverhalt hierzu nichts steht, wurde wahrscheinlich der h.L. gefolgt ! lg
Blotgrim
6.7.2023, 23:51:44
Wie in dem anderen Thread bereits erwähnt wäre es cool klarzustellen, dass ihr euch in der Aufgabe § 265 beschränkt, denn § 263 wäre nach der Rspr. eine mögliche Tat Im Sinne der Norm Lg
consul
2.9.2023, 12:07:46
Laut der Rspr. ist das richtig, allerdings widerspricht die Lit. der Rspr. mit einer weit vertretenen Gegenmeinung, die aus historischer Sicht der Gesetzgebung Zustimmung verdienen könnte.