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Gesetzgebungskompetenz bei Landesregelung zum Kulturgutschutz („Landeskulturgutschutzgesetz“)
Sachverhalt
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Ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Art. 38 Abs. 3 GG („Maske im Wahllokal“)
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Gesetzgebungskompetenz für die Legalisierung von Betäubungsmitteln (Einführung)
Die Regierung des Landes L will nicht länger der „rückständigen Drogenpolitik aus Berlin“ folgen. Sie erlässt daher das „Betäubungsmittel-Legalisierungs-Gesetz“ (BLG), das entgegen § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 BtMG den persönlichen Gebrauch von Betäubungsmitteln in L legalisiert.