Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Tenor
Kostenentscheidung Streitgenossenschaft (drei Beklagte)
Kostenentscheidung Streitgenossenschaft (drei Beklagte)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Dagobert (D) verklagt, Tick (T1), Trick (T2) und Track (T3). Der Hauptsachetenor lautet: „T1, T2, T3 werden als Gesamtschuldner verurteilt, an D €3.000 zu zahlen.“
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Einordnung des Falls
Kostenentscheidung Streitgenossenschaft (drei Beklagte)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T1, T2, und T3 sind einfache Streitgenossen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. D kann von T1, T2 und T3 jeweils nur €1.000 verlangen.
Nein!
3. T1, T2, und T3 haften auch im Hinblick auf die Kosten gesamtschuldnerisch (§ 100 Abs. 4 ZPO).
Genau, so ist das!
4. Der Kostentenor lautet: "Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu je 1/3."
Nein, das trifft nicht zu!
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