Geschäftsführung durch den Komplementär
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Komplementärin A und Kommanditist B gründen die Baguette-Liefer KG. Weil B mit dem Kunden K ohnehin befreundet ist, soll B die Geschäfte mit K eigenständig abschließen. A sagt dem B "Mach du das mal".
Einordnung des Falls
Geschäftsführung durch den Komplementär
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Grundsätzlich ist nur A vertretungsberechtigt?
Ja, in der Tat!
2. § 170 HGB ist allerdings dispositiv, sodass A und B im Gesellschaftsvertrag für B eine organschaftliche Vertretungsmacht vereinbaren können.
Nein!
3. B kann als Kommanditist daher nicht für die Gesellschaft handeln?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Ist das von B vorgenommene Geschäft mit K wirksam?
Ja, in der Tat!
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yolojura
3.2.2023, 23:41:49
Wo steht denn hier der Satz "Mach du mal" im Sachverhalt, der in der Lösung präsentiert wird?
![Nora Mommsen](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__1g4ube287wphue6xpdn8yy675.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Nora Mommsen
4.2.2023, 09:24:30
Hallo yolojura, danke für deine Rückfrage. Diese Angabe fehlt tatsächlich. Sie ist (in der Theorie) Teil der Skizze, die hier noch nicht ergänzt wurde. Wir haben den Sachverhalt entsprechend ergänzt. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Amastris
26.2.2024, 20:07:15
Ich tue mir schwer mit der Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht. Das erste betrifft das Innenverhältnis, das zweite das Außenverhältnis. Durch Vollmachtserteilung wird man nach außen vertretungsberechtigt. Bekommt man dadurch aber auch innen Geschäftsführungsbefugnis? Bezieht sich das dann auf den internen Rahmen des Vollmachtsumfangs? Man hat ja einmal das Dürfen und das Können. Im Außenverhältnis interessiert aber lediglich das Können für die Wirksamkeit eines Vertrages mit Dritten. Mich verwirrt die Lösung, die beides erfordert. Kann das bitte nochmal jemand erklären?
J K
18.5.2024, 19:58:15
Huch, das erste Mal, dass die Fragen als tatsächliche Fragen dastehen und nicht als Aussagen deren Richtigkeit es zu bewerten gilt.
Leo Lee
21.5.2024, 14:10:16
Hallo J K, vielen Dank für dein Feedback! In der Tat ist ein überwiegender Teil der Aufgaben als „Aussagenbewertung“ konzipiert. Allerdings gibt es auch hin und wieder klassische Fragen (es sind mehr als man denkt!), die du bei Nutzung der App alle finden kannst. Gotta catch ´em all ;)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
M K
25.6.2024, 16:54:25
Warum erfordert (laut Lösung) die Wirksamkeit des Geschäfts die Geschäftsführungsbefugnis des Vertreters?