Geschäftsführung durch den Komplementär
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Komplementärin A und Kommanditist B gründen die Baguette-Liefer KG. Weil B mit dem Kunden K ohnehin befreundet ist, soll B die Geschäfte mit K eigenständig abschließen. A sagt dem B "Mach du das mal".
Einordnung des Falls
Geschäftsführung durch den Komplementär
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Grundsätzlich ist nur A vertretungsberechtigt?
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Ja, in der Tat!
2. § 170 HGB ist allerdings dispositiv, sodass A und B im Gesellschaftsvertrag für B eine organschaftliche Vertretungsmacht vereinbaren können.
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Nein!
3. B kann als Kommanditist daher nicht für die Gesellschaft handeln?
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Nein, das ist nicht der Fall!
4. Ist das von B vorgenommene Geschäft mit K wirksam?
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Ja, in der Tat!
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yolojura
3.2.2023, 23:41:49
Wo steht denn hier der Satz "Mach du mal" im Sachverhalt, der in der Lösung präsentiert wird?

Nora Mommsen
4.2.2023, 09:24:30
Hallo yolojura, danke für deine Rückfrage. Diese Angabe fehlt tatsächlich. Sie ist (in der Theorie) Teil der Skizze, die hier noch nicht ergänzt wurde. Wir haben den Sachverhalt entsprechend ergänzt. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team