Zustimmungserfordernis der Kommanditisten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Komplementärin A und Kommanditist B sind Gesellschafter der Reparatur-KG, deren Geschäftsgegenstand die Reparatur von Kfz ist. A möchte in Zukunft zudem auch Kfz an- und verkaufen.
Einordnung des Falls
Zustimmungserfordernis der Kommanditisten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da A als Komplementärin vertretungsbefugt ist, kann sie im Außenverhältnis auch ungewöhnliche Geschäfte vornehmen.
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Ja!
2. Komplementäre dürfen ungewöhnliche Geschäfte also jederzeit vornehmen.
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Nein, das ist nicht der Fall!
3. Bei der Erweiterung des Geschäftsgegenstandes handelt es sich um ein außergewöhnliches Geschäft.
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Ja, in der Tat!
4. Kann sich B als Kommanditist dagegen wehren?
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Ja!
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Jonas
4.11.2022, 12:33:53
Kann man hier auch von einem Grundlagengeschäft ausgehen und darauf das Erfordernis der Zustimmung aller Gesellschafter stützen?
lililaw
4.12.2022, 00:39:10
Das würde mich auch interessieren :)