Persönliche Haftung des Komplementärs
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Komplementärin A und Kommanditist B sind Gesellschafter der „Schnelle Autos KG“, deren Geschäftsgegenstand der An- und Verkauf von Kfz ist. Weil die KG nicht sofort zahlt, verlangt Vertragspartner V von A die Begleichung einer ausstehenden Rechnung.
Einordnung des Falls
Persönliche Haftung des Komplementärs
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die KG selbst ist Schuldnerin des Anspruchs geworden.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Genau, so ist das!
2. In der KG gibt es keine persönlich haftenden Gesellschafter, weshalb nur das Gesellschaftsvermögen haftet.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das trifft nicht zu!
3. K muss zunächst die KG in Anspruch nehmen, bevor er den Anspruch gegen A geltend machen kann.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein!