Zivilrechtliche Nebengebiete
Gesellschaftsrecht
Kommanditgesellschaft
Persönliche Haftung des Komplementärs
Persönliche Haftung des Komplementärs
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Komplementärin A und Kommanditist B sind Gesellschafter der „Schnelle Autos KG“, deren Geschäftsgegenstand der An- und Verkauf von Kfz ist. Weil die KG nicht sofort zahlt, verlangt Vertragspartner V von A die Begleichung einer ausstehenden Rechnung.
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Einordnung des Falls
Persönliche Haftung des Komplementärs
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die KG selbst ist Schuldnerin des Anspruchs geworden.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. In der KG gibt es keine persönlich haftenden Gesellschafter, weshalb nur das Gesellschaftsvermögen haftet.
Nein, das trifft nicht zu!
3. K muss zunächst die KG in Anspruch nehmen, bevor er den Anspruch gegen A geltend machen kann.
Nein!
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