Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 823 Abs. 1 BGB

Eingreifen von Berufsrettern

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Eingreifen von Berufsrettern

3. Mai 2026

14 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Klassisches Klausurproblem

N zündet das Haus seiner reichen Tante T an. Nachbarn alarmieren die Feuerwehr. Als Berufsfeuerwehrfrau F die Schreie von T hört, stürzt sie sich mit voller Schutzmontur in das brennende Haus. Bevor sie T retten kann, wird F durch einen herunterfallenden Dachbalken tödlich verletzt.

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