Eingreifen von Berufsrettern
5. April 2025
5 Kommentare
4,7 ★ (15.392 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
N zündet das Haus seiner reichen Tante T an. Nachbarn alarmieren die Feuerwehr. Als Berufsfeuerwehrfrau F die Schreie von T hört, stürzt sie sich mit voller Schutzmontur in das brennende Haus. Bevor sie T retten kann, wird F durch einen herunterfallenden Dachbalken tödlich verletzt.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Eingreifen von Berufsrettern
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. N hat durch das Anzünden des Hauses eine kausale Verletzungshandlung für die Verletzung des Rechtsguts Leben der F gesetzt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. N ist die Rechtsgutsverletzung der F auch adäquat-kausal zurechenbar.
Genau, so ist das!
3. N ist die Rechtsgutsverletzung der F auch unter den Grundsätzen des Schutzzwecks der Norm zurechenbar.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Cosmonaut
21.5.2023, 13:09:09
Sind dies die sog. Herausfordererfälle? Eure Formulierung der „psychisch vermittelten Kausalität“ kommt sehr an das heran, was ich einst unter der „Herausforderer-Formel“ des BGH erlernt habe. Sind diese gleichbedeutend? Ich habe zumindest den (auch hoch
examensrelevanten) Fall des Polizisten, der einen Kriminellen verfolgt, und dabei aus einem Fenster springt, aber kraft unterlegenen Wissens nicht sieht, dass er in eine Kellertreppe hinab stürzt, weil er nicht weit genug hinaus sprang, nicht gefunden. Könntet Ihr diesen inklusive entsprechendem Suchindex ergänzen?

Cosmonaut
21.5.2023, 14:05:39
Herausforderungsformel: a. vernünftiger Anlass, i.e. Angst um das eigene Leben / Strafverfolgung b. angemessenes Verhältnis zwischen Zweck und Be
drohungc. RGV beruht gerade auf den gesteigerten Risiken der herausgeforderten Handlung

CR7
19.12.2023, 17:01:52
@[Cosmonaut](188718) sehr gut zusammengefasst!

Sebastian Schmitt
5.12.2024, 15:26:14
Hallo @[Cosmonaut](188718), sucht man nach einem Schlagwort, ist das tatsächlich im weiteren Sinne ein "Herausforderungs-Fall", hier in der besonderen Konstellation des "Berufsretters", weil F sogar von Berufs wegen zum Einschreiten verpflichtet ist. Die von uns hier verwendete Formulierung "
psychisch vermittelte Kausalität" trifft dagegen eine Aussage über die Art und Weise, wie die Kausalität begründet wird, nämlich nicht durch körperliche Ursachen. Psychisch vermittelt ist die Kausalität also zB auch in Schockfällen, nicht psychisch/physisch dagegen zB im Fall klassischer Verletzungen durch einen Faustschlag ins G
esicht (näher zB Geigel/Schmidt, Haftpflichtprozess, 29. Aufl 2024, Kap 1 Rn 23). Für Prüfungsarbeiten ist es sicherlich sinnvoll, diese Begriffe zu kennen (und als Schlagwort zu nennen). Inhaltlich würde ich die Bezeichnungen aber nicht überbewerten. Das sind ja letztlich nur Versuche der Strukturierung durch das Schrifttum, die im Gesetzestext überhaupt nicht auftauchen und demensprechend nicht immer klar definiert sind. Was die Verlinkung des anderen Falls angeht: Danke für den Hinweis! Ich schaue mir gerne mal an, ob es sich mE anbietet, hier in der Aufgabe eine Verlinkung einzufügen. Leider habe ich gerade mit den von Dir genannten Schlagwörtern (versucht: "Kellertreppe", "Treppe", "Fenster") anscheinend nicht den Fall finden können, den Du meinst. Dementsprechend kann ich inhaltlich für den Moment nichts dazu sagen. Für die Zukunft oder falls jemand anders von Euch gerade über den Fall stolpert: Am einfachsten macht Ihr es uns und am schnellsten können Eure Hinweise geprüft und umgesetzt werden, wenn Ihr uns die Aufgabe, auf die Ihr Bezug nehmt, konkret nennt. Klickt dazu über der Aufgabe auf das Kästchen mit dem nach rechts oben herausragenden Pfeil ("Teilen"-Symbol), anschließend rechts auf die beiden überlappenden Quadrate. Dann habt Ihr den Link zur Aufgabe in der Zwischenablage und könnt ihn zB mit Strg+v in Euren Post einfügen. Falls das nicht geht, liegt es evtl an Eurem AdBlocker, also am besten die Jurafuchs-Seite whitelisten oder mal mit einem anderen Browser probieren. Viele Grüße, Sebastian - für das Jurafuchs-Team
Findet Nemo Tenetur
23.3.2025, 22:59:37
Ich habe sehr grundsätzliche Schwierigkeiten mit dem Merkmal “
Schutzzweck der Norm”. Also ich persönlich, wenn ich versuche es im Fall anzuwenden. Oft scheitere ich nämlich schon daran zu checken, um welche Norm es eigentlich geht. Den zweiten Schritt (
Schutzzweckherausarbeiten) könnte ich dann glaube ich hinbekommen. Dritter Schritt: ? Ist das Verhalten oder der Erfolg vom
Schutzzweckerfasst? Finde ich dann wieder schwierig. Ich denke der dritte Schritt fällt ja auch leichter, wenn man die ersten beiden – also um welchen
Schutzzweckwelcher Norm geht’s – schon beantwortet hat. Deshalb ein Wunsch (weil es auch in Lösungsskizzen, Lehrbücher oder keine Ahnung wo mE regelmäßig nicht klar benannt wird): könnten ihr jeweils kurz dazu schreiben, um welche Norm es geht und welcher der in Rede stehende
Schutzzweckist? In vielen Fällen und vielleicht für viele hier ist das vielleicht total offensichtlich; vielleicht steht es auch deshalb oft in anderen Quellen nicht dabei. Da Jurafuchs aber oft meine letzte Hoffnung ist, wenn ich etwas nicht verstanden habe (und deshalb inzwischen mein erster Anlaufpunkt, wenn ich etwas verstehen möchte), würde ich mich sehr freuen, wenn ihr beim
Schutzzweck der Normkurz dazu schreiben könntet, was die jeweilige (Sorgfalts-)Norm ist. Danke!