Eingreifen von Berufsrettern
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
N zündet das Haus seiner reichen Tante T an. Nachbarn alarmieren die Feuerwehr. Als Berufsfeuerwehrfrau F die Schreie von T hört, stürzt sie sich mit voller Schutzmontur in das brennende Haus. Bevor sie T retten kann, wird F durch einen herunterfallenden Dachbalken tödlich verletzt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Eingreifen von Berufsrettern
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. N hat durch das Anzünden des Hauses eine kausale Verletzungshandlung für die Verletzung des Rechtsguts Leben der F gesetzt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. N ist die Rechtsgutsverletzung der F auch adäquat-kausal zurechenbar.
Genau, so ist das!
3. N ist die Rechtsgutsverletzung der F auch unter den Grundsätzen des Schutzzwecks der Norm zurechenbar.
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Cosmonaut
21.5.2023, 13:09:09
Sind dies die sog. Herausfordererfälle? Eure Formulierung der „psychisch vermittelten Kausalität“ kommt sehr an das heran, was ich einst unter der „Herausforderer-Formel“ des BGH erlernt habe. Sind diese gleichbedeutend? Ich habe zumindest den (auch hoch examensrelevanten) Fall des Polizisten, der einen Kriminellen verfolgt, und dabei aus einem Fenster springt, aber kraft unterlegenen Wissens nicht sieht, dass er in eine Kellertreppe hinab stürzt, weil er nicht weit genug hinaus sprang, nicht gefunden. Könntet Ihr diesen inklusive entsprechendem Suchindex ergänzen?
Cosmonaut
21.5.2023, 14:05:39
Herausforderungsformel: a. vernünftiger Anlass, i.e. Angst um das eigene Leben / Strafverfolgung b. angemessenes Verhältnis zwischen Zweck und Be
drohungc. RGV beruht gerade auf den gesteigerten Risiken der herausgeforderten Handlung
CR7
19.12.2023, 17:01:52
@[Cosmonaut](188718) sehr gut zusammengefasst!