Strafrecht
BT 8: Ausssagedelikte
Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB
§ 156 StGB im Strafprozess
§ 156 StGB im Strafprozess
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Beschuldigter T macht in seinem Strafverfahren vor dem Gericht eine falsche eidesstattliche Aussage.
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Einordnung des Falls
§ 156 StGB im Strafprozess
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Handelt es sich bei der Versicherung an Eides Statt um eine Erklärung, die an die Stelle der Aussage unter Eid (§§ 154 Abs. 1, 155 StGB) tritt?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist für den Beschuldigten die Möglichkeit der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung vorgesehen?
Nein, das ist nicht der Fall!
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