+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Klassisches Klausurproblem

A nimmt das Handy des B weg um auf dem Gerät Beweisfotos dafür zu suchen, dass B ein Verhältnis zu A's Schwester hat. Danach gibt er das Handy – wie von Anfang an geplant – an B zurück.

Einordnung des Falls

Dateien von Festplatte | Sicherung von Beweismaterial

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. A handelte in der Absicht, sich die Sachsubstanz anzueignen.

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

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Nein, das ist nicht der Fall!

Aneignungsabsicht als Komponente der Zueignungsabsicht setzt voraus, dass es dem Wegnehmenden gerade darauf ankommt sich zumindest vorübergehend wie ein Eigentümer zu gerieren und sich die Sachsubstanz oder den Wert der Sache in sein Vermögen einzuverleiben.Hier diente die Wegnahme allerdings nur der Ermöglichung einer Gebrauchsanmaßung, ohne dass dies sich positiv auf das Vermögen des A ausgewirkt hätte bzw. zum Verbrauch der Sache geführt hätte oder sonst den Vermögensbestand des B negativ beeinflusst hätte.

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