Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Diebstahl (§ 242 StGB)
Dateien von Festplatte | Sicherung von Beweismaterial
Dateien von Festplatte | Sicherung von Beweismaterial
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A nimmt das Handy des B weg um auf dem Gerät Beweisfotos dafür zu suchen, dass B ein Verhältnis zu A's Schwester hat. Danach gibt er das Handy – wie von Anfang an geplant – an B zurück.
Diesen Fall lösen 83,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Dateien von Festplatte | Sicherung von Beweismaterial
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A handelte in der Absicht, sich die Sachsubstanz anzueignen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
nati
5.11.2021, 10:02:59
Hallo :) Wieso wird hier nicht auf den mangelnden
Enteignungs
vorsatz, zwecks Rückführwillen abgestellt? Hätte es daran und nicht an der
Aneignungsabsichtscheitern lassen LG😊
Lukas_Mengestu
5.11.2021, 11:32:32
Danke für die Frage. An dem
Enteignungs
vorsatzfehlt es tatsächlich auch. Da hast Du völlig recht. Das spannende an der Entscheidung ist jedoch, dass der BGH hier sogar den Aneigungswillen verneint hat (wie zB auch in den Fällen, in denen die Sache zerstört werden soll oder als Druckmittel gegen den Eigentümer eingesetzt ). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
nati
5.11.2021, 12:05:10
Danke für die Antwort :)