Objekt der Zueignung | EC-Karten – Fall
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Student T nimmt die Geldautomatenkarte seiner Mitbewohnerin O aus deren auf dem Küchentisch liegenden Geldbörse. Damit geht er kurzerhand zum nächsten Bankautomaten, hebt 100 € in bar ab und legt die Karte wie von Anfang an geplant zurück in die Geldbörse.
Einordnung des Falls
Objekt der Zueignung | EC-Karten – Fall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die EC-Karte, eine fremde bewegliche Sache, weggenommen im Sinne von § 242 Abs. 1 StGB.
Ja, in der Tat!
2. Gegenstand der Zueignung kann entweder die Sachsubstanz selbst oder der durch sie verkörperte Sachwert sein.
Ja!
3. T handelte in der Absicht, sich die Sachsubstanz der EC-Karte zuzueignen.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. T handelte in der Absicht, sich den in der EC-Karte unmittelbar verkörperten Sachwert zuzueignen.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Eine Wegnahme an dem durch den Automaten ausgegebenen Bargeld scheidet aus, da dieser durch T äußerlich ordnungsgemäß bedient wurde.
Ja!
6. Die Geldscheine im Ausgabefach des Geldautomaten sind für T fremd.
Ja!
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![Tigerwitsch](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar_2840.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Tigerwitsch
31.1.2021, 14:46:37
Welche Strafbarkeit liegt denn nun hier vor?
![Vulpes](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__4u2kspk5ezkiztsp9res4vkwj.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Vulpes
31.1.2021, 15:19:47
Computerbetrug gem. § 263a StGB durch unbefugte Verwendung von Daten in
Bereicherungsabsicht.
Jacob
7.11.2022, 12:28:42
Was ist mit § 246 Abs. 1?
![Paul](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__iftzhorzqihkqkqgylazd.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Paul
21.12.2023, 11:13:58
§ 246 liegt tatbestandlich vor, scheidet aber auf Konkurrenzebene aus, weil aus § 263a bestraft wird.
Falsus Prokuristor
18.5.2024, 19:42:35
Wobei man zu Paul noch ergänzen könnte, dass die Details des Konkurrenzverhältnisses etwas umstritten sind, im Ergebnis aber völlig richtig (und mehr als in den meisten Klausuren geschrieben werden wird).
![Ranii](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__gp1w65ce0m4z4pny9563nywxz.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Ranii
5.6.2022, 12:41:00
Vielleicht könnte man hier bevor man auf die Wegnahme eingeht kurz die Frage behandeln, wieso die Geldscheine fremd sind (weil 929 mit dem Nichtberechtigten ausscheidet) :)
![Nora Mommsen](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__1g4ube287wphue6xpdn8yy675.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Nora Mommsen
23.6.2022, 17:19:07
Hallo Leo Lee, wir haben den Hinweis zum Anlass genommen die Aufgabe um eine Frage zur Fremdheit zu ergänzen. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team.