Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Diebstahl (§ 242 StGB)
Objekt der Zueignung | Sparbuch - Fall
Objekt der Zueignung | Sparbuch - Fall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T entnimmt das Sparbuch seiner Großmutter O aus deren Schreibtisch und hebt damit 200€ bei der öffentlichen Sparkasse ab. Anschließend legt T das Sparbuch - wie von Anfang an geplant - in einem unbeobachteten Moment zurück.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Objekt der Zueignung | Sparbuch - Fall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat das Sparbuch als fremde bewegliche Sache weggenommen im Sinne von §242 Abs. 1 StGB.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat 200 € in bar weggenommen.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Für die Zueignungsabsicht kommt es nach herrschender Meinung lediglich darauf an, ob sich der Täter die Sachsubstanz zueignen möchte.
Nein!
4. T handelte in der Absicht, sich den dem Sparbuch unmittelbar verkörperten Wert zuzueignen.
Genau, so ist das!
5. T wollte sich auch die Sachsubstanz des Sparbuchs zueignen.
Nein, das trifft nicht zu!
6. O ist die Verletzte des Delikts.
Ja!
7. Zur Verfolgung der Straftat müsste O einen Strafantrag stellen.
Genau, so ist das!
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