Übereignung an einen Minderjährigen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der 16-jährige M kauft im Elektroladen des V das neuste "Banana bPhone" für 1.000 €, welches er gleich mitnimmt. Die Eltern des M sind schockiert und teilen V mit, dass sie das Geschäft nicht gutheißen. V verlangt daraufhin von M nach § 985 BGB Herausgabe des bPhones.
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Einordnung des Falls
Übereignung an einen Minderjährigen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Aufgrund der Minderjährigkeit des M ist die Übereignung des bPhones unwirksam gewesen, sodass V weiterhin Eigentümer ist.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. V kann Herausgabe nach § 985 BGB verlangen, wenn er den mit M geschlossenen Kaufvertrag angefochten hat.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. V hat keinen Anspruch aus § 985 BGB gegen M. Es kommt jedoch ein Anspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB in Betracht.
Ja!
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