Anprobe eines Kleidungsstücks im Kaufhaus
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S entdeckt bei Zara einen tollen Hosenanzug und probiert ihn in der Umkleidekabine an.
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Einordnung des Falls
Anprobe eines Kleidungsstücks im Kaufhaus
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem S den Hosenanzug anprobiert, begründet sie unmittelbaren Besitz daran (§ 854 Abs. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Amina
15.1.2021, 21:28:25
vielleicht als Frage
ri
24.9.2021, 14:14:47
Eher immer noch Besitz des Ladeninhabers, nur gelockert.
Dogu
2.11.2023, 13:37:49
Meines Erachtens müsste hier noch abweichende Auffassungen bezüglich des mittelbare Besitz erwähnt werden. Es wird vertreten, dass der Kaufinteressent aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis mit dem Ladeninhaber durchaus un
mittelbarer Besitzer wird. Beispielsweise im Falle, dass dem Kaufinteressenten bei einer Rabattschlacht von einem anderen Kunden im Laden mit Gewalt die Sache im Einkaufswagen entzogen wird und der Kaufinteressent sich dagegen zur Wehr setzt. Auch in diesem Falle ist der Besitz nur kurz.
Leo Lee
4.11.2023, 11:29:33
Hallo Dogu, vielen Dank für den Hinweis! Wir bitten dich natürlich diesbzgl. um Verständnis, da wir hier erstmal die ganz „rudimentären“ Prinzipien des
Besitzrechts erklären und dementsprechend nicht bereits die „tiefgründigeren“ Sachen schon hier behandeln möchten. Allerdings werde ich deinen Vorschlag weiterleiten, damit wir auch zu diesem Problemkreis einen Fall erstellen können! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Jenny
25.1.2024, 14:10:52
@ Leo Lee Als Einstiegsfall wäre dann ein etwas eindeutigerer Fall toll.