Compliance

Korruptions-Compliance

Was ist Korruption?

Speisen und Getränke bei Besprechung

Speisen und Getränke bei Besprechung

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Einkäuferin Erika trifft sich zu Vertragsverhandlungen mit Vertretern der Export GmbH, in deren Firmenzentrale. Während den Vertragsverhandlungen werden ihr Kaffee und einige Kekse angeboten. Erika greift zu. Später fragt sie sich, ob dies eine unzulässige Einflussnahme darstellte.

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Einordnung des Falls

Speisen und Getränke bei Besprechung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Erika durfte Kaffee und Kekse annehmen, wenn es sich hierbei um sozialadäquate Zuwendungen handelte.

Ja!

Sozialadäquate Zuwendungen sind nicht geeignet, den Empfänger bei seinen Entscheidungen zu beeinflussen und deshalb unbedenklich. Zur Abgrenzung gegenüber der unzulässigen Gewährung von Vorteilen ist eine Gesamtwürdigung vorzunehmen. Berücksichtigt werden kann dabei (1) der Wert der Zuwendung, (2) die Stellung des Empfängers, (3) die soziale Üblichkeit und (4) Regeln der Höflichkeit. Als Kontrollfrage kann man zudem den „Pressetest“ machen: Welchen Eindruck würde das Geschenk machen, wenn darüber in den Zeitungen berichtet würde?
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2. Hätte Erika Kaffee und Kekse zurückweisen müssen?

Nein, das ist nicht der Fall!

Bei der Beurteilung der Sozialadäquanz können insbesondere (1) der Wert der Zuwendung, (2) die Stellung des Empfängers, (3) die soziale Üblichkeit und (4) Regeln der Höflichkeit berücksichtigt werden.Es entspricht der sozialen Üblichkeit und den Regeln der Höflichkeit bei längeren Besprechungen zumindest etwas zu trinken anzubieten. Der Wert eines Kaffees sowie einiger Kekse liegt regelmäßig auch unter €10. Somit konnte Erika die Waren guten Gewissens annehmen.
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