Speisen und Getränke bei Besprechung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Einkäuferin Erika trifft sich zu Vertragsverhandlungen mit Vertretern der Export GmbH, in deren Firmenzentrale. Während den Vertragsverhandlungen werden ihr Kaffee und einige Kekse angeboten. Erika greift zu. Später fragt sie sich, ob dies eine unzulässige Einflussnahme darstellte.
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Einordnung des Falls
Speisen und Getränke bei Besprechung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Erika durfte Kaffee und Kekse annehmen, wenn es sich hierbei um sozialadäquate Zuwendungen handelte.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hätte Erika Kaffee und Kekse zurückweisen müssen?
Nein, das ist nicht der Fall!
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