Versuchte Anstiftung 6

25. November 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T möchte D überreden, den O zu töten, weil er glaubt, dass dieser mit seiner Frau schläft. D lehnt ab. Kurz darauf leiht T sich von O noch €20.000 und geht dann nochmal auf D zu, weil er das Geld nicht zurückzahlen möchte.

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Einordnung des Falls

Versuchte Anstiftung 6

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Bei den beiden Ansprachen handelt es sich nach h.M. um dieselbe Anstiftung.

Nein, das trifft nicht zu!

Bei einer beachtlichen Änderung der Motivlage des Anstifters liegt nach h.M. eine neue Tat vor. Dies gilt auch, wenn die Tat für den Angestifteten dieselbe bleibt. Die Motivation des T verändert sich erheblich. Er möchte, dass D den O tötet, weil er das Geld nicht zurückzahlen möchte. Daher hat er ein neues Motiv in sich entdeckt und einen ganz neuen Tatentschluss gefasst. Eine andere Ansicht ist vertretbar.
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