Sachliche Zuständigkeit Schöffengericht bei Verbrechen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T raubt den O am Brandenburger Tor aus. Die Staatsanwältin S erwartet eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten.
Einordnung des Falls
Sachliche Zuständigkeit Schöffengericht bei Verbrechen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S kann bei dem AG Tiergarten Anklage erheben.
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Genau, so ist das!
2. Als Spruchkörper ist der Strafrichter zuständig.
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Nein, das trifft nicht zu!
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Blotgrim
4.11.2022, 10:00:30
Also ich finde die Frage mit dem AG Tiergarten und dem Verweis auf das Gericht Berlin-Mitte etwas verwirrend und unnötig. Als Nicht-Berliner weiß ich nicht ob das Brandenburger im Zuständigkeitsbereich des AG Tiergarten liegen könnte usw. Ich würde es entweder allgemeiner, da die örtliche Zuständigkeit ja hier nicht der Schwerpunkt der Aufgabe ist Lg

Nora Mommsen
4.11.2022, 10:15:01
Hallo Blotgrim, als nicht Berliner verständlich, dass einen diese Aufgabe auf den ersten Blick etwas verwirrt. Vorliegend geht es zum Einen natürlich darum, dass man die Kuriosität aus Berlin kennenlernt, dass alle Strafsachen einem AG als Eingangsinstanz zugewiesen wurden. Zudem ist es natürlich nicht unerheblich, von der Möglichkeit Kenntnis zu nehmen, dass per Verweisungsordnung die örtliche Zuständigkeit modifiziert werden kann. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

Devlin
4.11.2022, 16:03:47
Ein kleiner Tipp vielleicht. Du solltest während der StPO- Vorlesung die Landgerichtsbezirkkarte deines Bundeslandes einprägen und ggf. immer wieder vor Augen halten. Denn die meisten Amtsgerichte haben auch Zuständigkeitsbereiche für andere Bezirke, Gemeinden, Ortsteile ect..
Bianca St.
15.12.2022, 09:25:34
Hallo zusammen, ich finde Blotgrims Einwand gerechtfertigt. Ich kenn mich ebenfalls nicht in Berlin aus und hab die Frage nur richtig beantwortet, da ich davon ausging, dass es MÖGLICHERWEISE das richtige AG ist. Wenn ihr in die Fach schrieben würdest "Örtlich zuständige AG" wäre es kein Ratespiel für mich gewesen. Außerdem geh ich davon aus, dass bei einem Raub grundsätzlich die StA mehr als 12 Monate anstrebt, da es sich um ein Verbrechen handelt. LG Bianca