Maßgeblicher Zeitpunkt der Gutgläubigkeit 2
4. April 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

S ist Hypothekenschuldner, G Hypothekengläubiger. Der Hypothek haftet ein LKW. Die Beschlagnahme erfolgt. S entfernt den LKW vom Grundstück. Zwei Tage später veräußert S den LKW an K. Zum Zeitpunkt der Entfernung des LKW wusste K nicht von der Beschlagnahme, einen Tag später schon.
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Einordnung des Falls
Maßgeblicher Zeitpunkt der Gutgläubigkeit 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Enthaftung des LKW bemisst sich hier nach § 1121 Abs. 2 BGB.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Enthaftung des LKW ist gegenüber K erfolgt.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Kind als Schaden
23.1.2025, 16:37:44
In der Lösung zu Frage 2 wird geschrieben, dass die Veräußerung der maßgebliche Zeitpunkt ist, soweit so gut. Ein Satz danach wird aber geschrieben, dass K zum Zeitpunkt der Entfernenung gutgläubig war. Darauf kommt es doch aber gar nicht an, oder?