Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Vertretung des Kaufmanns
Ladenangestellte, § 56 HGB - vom Inhaber angestellt
Ladenangestellte, § 56 HGB - vom Inhaber angestellt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A durchstöbert ein Modegeschäft. Aus irgendeinem Grund hält Kundin K ihn für Ladenpersonal. K fragt ihn, wie ihr das anprobierte Kleid stehe. A antwortet, es stehe ihr exzellent. Daraufhin drückt K ihm den Kaufpreis von €80 in die Hand und verlässt den Laden. A wehrt sich nicht.
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Einordnung des Falls
Ladenangestellte, § 56 HGB - vom Inhaber angestellt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. § 56 HGB regelt eine Rechtsscheinvollmacht aller in einem Laden oder offenen Warenlager befindlicher Personen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. A hat Vollmacht nach § 56 HGB und der Geschäftsinhaber muss den mit K geschlossenen Kaufvertrag gegen sich gelten lassen (§ 164 Abs. 1 S. 1 BGB).
Nein!
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