Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Bürgschaft, §§ 765ff. BGB
Schriftform: Problem Telefax
Schriftform: Problem Telefax
21. August 2025
4 Kommentare
4,7 ★ (14.624 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hobby-Köchin K möchte sich eine neue Küchenmaschine bei V zum Preis von €1.000 kaufen. Da K nicht ausreichend liquide ist, bittet sie die B, sich für die Verbindlichkeit zu verbürgen. B erklärt per Fax die Übernahme der Bürgschaft für die Kaufpreiszahlung in Höhe von €1.000. K wird zahlungsunfähig. V möchte B in Anspruch nehmen. B hat bisher noch nicht gezahlt.
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