Zivilrecht

Kreditsicherungsrecht

Entstehung & Gegenstand der Sicherungsmittel

Schriftform: Besonderheit beim Handelsgeschäft, § 350 HGB

Schriftform: Besonderheit beim Handelsgeschäft, § 350 HGB

29. August 2025

11 Kommentare

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B ist Inhaberin eines großen Restaurants, der Kochkünste OHG (K-OHG). Auch S möchte den Schritt in die Selbstständigkeit wagen und bei V eine Profi-Küchenmaschine für €10.000 kaufen. Da S nicht ausreichend liquide ist, bittet sie die K-OHG, sich für ihn zu verbürgen. Die K-OHG und V vereinbaren mündlich die Übernahme der Bürgschaft seitens der K-OHG für die Kaufpreiszahlung in Höhe von €10.000. S wird zahlungsunfähig.

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