Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Totschlag, § 212 StGB
Beschleunigen des Todes eines nicht Lebensfähigen als "Tötung"
Beschleunigen des Todes eines nicht Lebensfähigen als "Tötung"
26. August 2025
9 Kommentare
4,7 ★ (19.680 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S versucht im 6. Schwangerschaftsmonat eigenständig ihre Schwangerschaft abzubrechen. Dabei setzen Wehen ein und die Leibesfrucht wird ausgestoßen. Um den Tod des atmenden, aber nicht dauerhaft lebensfähigen Neugeborenen N zu beschleunigen, erstickt S es mit einem Kissen.
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