Strafrecht

BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Totschlag, § 212 StGB

Für den Tötungsvorsatz genügt dolus eventualis (Lederriemen-Fall)

Für den Tötungsvorsatz genügt dolus eventualis (Lederriemen-Fall)

19. August 2025

9 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A und B wollen O berauben. Um O kampfunfähig zu machen, nimmt A seinen Gürtel, legt ihn um Os Hals und zieht ihn zu. A hält hierbei für möglich und akzeptiert, dass O durch die Drosselung sterben könnte. Ihm ist der Tod des O aber höchst unerwünscht. O stirbt.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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