Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Abgrenzung zur fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB)
A überholt den B unmittelbar vor einer Bergkuppe. Die Gefahr des Zusammenstoßes mit entgegenkommenden Fahrern erkennt er. A vertraut aber auf seine durch jahrzehntelanges Pendeln erworbenen Fahrkünste. Er stößt mit dem entgegenkommenden C zusammen, der dabei getötet wird.