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Belegenheit der Sache als Gerichtsstand bei Auflassung (München)
Sachverhalt
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Vertretungsmacht der Ladenangestellten trotz Verstoßes gegen interne Weisung (§ 56 HGB)
Studentin S absolviert im Rahmen ihres Studiums ein Praktikum im Einrichtungsgeschäft des Kaufmanns K. Sie darf dort Kunden beraten, aber keine Waren verkaufen. Nachdem S „verstanden hat, wie es geht“, veräußert sie dennoch eine Couchgarnitur an A.