Zugang einer E-Mail
6. Juli 2025
16 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M möchte ihren gebrauchten Trekking-Rucksack verkaufen und bietet ihn A für €50 an. A schickt M um 1.30 Uhr nachts eine E-Mail, dass er den Rucksack für €50 kauft. Das E-Mail-Programm der M zeigt den Posteingang um 1.40 Uhr an.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zugang einer E-Mail
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die per E-Mail versandte Annahmeerklärung des A ist wirksam geworden, als sie sich um 1.40 Uhr abrufbereit im E-Mail-Posteingang der M befunden hat.
Nein!
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