Zugang einer E-Mail, die vor Kenntnisnahme versehentlich gelöscht wird
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kunde K will das Angebot von Unternehmer U annehmen. Er schickt U Montagfrüh per E-Mail eine Annahmeerklärung. Montagabend ist U im Aufräumfieber. Versehentlich löscht er alle in seinem E-Mail-Account befindlichen E-Mails. Darunter befindet sich auch die ungelesene E-Mail des K.
Einordnung des Falls
Zugang einer E-Mail, die vor Kenntnisnahme versehentlich gelöscht wird
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die per E-Mail versandte Annahmeerklärung des K ist wirksam geworden, obwohl U sie vor Kenntnisnahme gelöscht hat.
Ja, in der Tat!
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JonasRehder
13.4.2023, 12:06:16
Nach neuerer BGH Rspr. Ist bei E-Mails im Geschäftsverkehr sogar sofort mit Kenntnisnahme zu rechnen, wenn sie in das E-Mailpostfach gelangt sind und sich dieser Vorgang während der Geschäftszeiten vollzieht. Wird eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung gestellt, ist sie dem Empfänger grundsätzlich in diesem Zeitpunkt zugegangen. Dass die E-Mail tatsächlich abgerufen und zur Kenntnis genommen wird, ist für den Zugang nicht erforderlich. (BGH, MMR 2023, 136)
JonasRehder
24.4.2024, 15:16:09
Dies kam nun auch im ersten Examen in Hamburg dran :) (Glaube auch in anderen Bundesländern, da Ringtausch)
![Nora Mommsen](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__1g4ube287wphue6xpdn8yy675.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Nora Mommsen
11.5.2024, 17:48:15
Danke für den Tipp! Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team