Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 1: Angebot unter Anwesenden, fernmündlich (Erlöschen durch Gesprächsabbruch)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V führt mit K ein Gespräch über FaceTime und fragt, ob sie ihm seinen frechen Hund Fridolin für €150 abkaufen möchte. K lässt sich die Sache durch den Kopf gehen. Dem genervten V dauert das zu lange, er legt auf.
Einordnung des Falls
Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 1: Angebot unter Anwesenden, fernmündlich (Erlöschen durch Gesprächsabbruch)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem V das FaceTime-Gespräch beendet hat, hat er konkludent das Erlöschen seines Antrags zum Ausdruck gebracht.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Genau, so ist das!