Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Angebot und Annahme

Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 2

Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 2

15. August 2025

8 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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V schickt K am 07.01. ein Angebot über 1.000 angesagte Handyketten zum Preis von 9.000 €. K erklärt am 07.03. die Annahme.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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