Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V schickt K am 07.01. ein Angebot über 1.000 angesagte Handyketten zum Preis von 9.000 €. K erklärt am 07.03. die Annahme.
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Einordnung des Falls
Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V und K haben einen Kaufvertrag über 1.000 Handyketten für €9.000 geschlossen.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Der BGBoss
4.11.2020, 12:22:26
Vielleicht wäre es zweckdienlich im SV zu klarifizieren, dass V‘s Angebot auch telefonisch passiert ist. Man kann es zwar aufgrund des Bildes annehmen, doch ein wenig Gewissheit wäre da gut. LG
Christian Leupold-Wendling
4.11.2020, 20:00:25
Hi, danke für die Anmerkung! V‘s Angebot ist schriftlich erfolgt. Im Sachverhalt heißt es, V habe K ein Angebot „geschickt“. Besten Gruß
s.t.
3.9.2021, 12:05:47
Dann solltet ihr das Bild ändern. Finde das auch verwirrend
Wendelin Neubert
6.9.2021, 10:43:48
Danke für deine Anregung s.t., wir haben die Illustration angepasst 🙂 jetzt ist es eindeutig. Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team
Stella2244
25.10.2024, 17:06:49
Das Bild wurde nicht geändert :/