Leitender Angestellter, der Schlüssel zu Räumen im Betrieb des Arbeitgebers hat
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F ist Abteilungsleiter bei REWE. Er ist wie jeden Morgen der Erste auf der Arbeit und schließt mit seinem Schlüssel die Türen für alle Mitarbeiter auf.
Einordnung des Falls
Leitender Angestellter, der Schlüssel zu Räumen im Betrieb des Arbeitgebers hat
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem F die Türen aufschließt, erwirbt er Besitz (§ 854 BGB) an den Verkaufsräumen und der Ware.
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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Vulpes
3.1.2021, 13:10:55
Man könnte mMn nich ergänzen, dass auch der Arbeitgeber nicht erst durch das aufschliessen der Filiale Besitz erwirbt vgl § 865 II BGB.
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Eigentum verpflichtet 🏔️
3.1.2021, 22:51:26
Hallo Adrian, unseres Erachtens wird das bereits durch den Satz: " Besitzer an Verkaufsräumen und Waren bleibt der Arbeitgeber des F. " ausgedrückt.
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Sambadi
2.4.2022, 07:57:13
Hier sieht man wieder ganz schön, dass man strafrechtliche Wertungen nicht aufs Zivilrecht übertragen kann. Denn der Abteilungs- bzw. filialleiter ist regelmäßig der „oberste“ Gewahrsamsinhaber - die Aldibrüder haben ja z.B kein Gewahrsam an dem ganzen Warenbestand bei Aldi, aber sie wären schön Besitzer dessen, wenn ich das Jetzt richtig verstanden habe...
DanielH
12.7.2023, 00:27:40
Mega schöner Kommentar! Danke dir Sambadi! Ein echter Jurafüchschen