Leitender Angestellter, der Schlüssel zu Räumen im Betrieb des Arbeitgebers hat


[...Wird geladen]

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

F ist Abteilungsleiter bei REWE. Er ist wie jeden Morgen der Erste auf der Arbeit und schließt mit seinem Schlüssel die Türen für alle Mitarbeiter auf.

Einordnung des Falls

Leitender Angestellter, der Schlüssel zu Räumen im Betrieb des Arbeitgebers hat

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Indem F die Türen aufschließt, erwirbt er Besitz (§ 854 BGB) an den Verkaufsräumen und der Ware.

Nein, das trifft nicht zu!

Besitz (§ 854 Abs. 1 BGB) ist die (1) von einem Besitzwillen getragene (2) tatsächliche Sachherrschaft einer Person über eine Sache. Der Besitzdiener ist kein Besitzer im rechtlichen Sinne. Er hat keine selbstständige Besitzposition. Er ist als verlängerter Arm des eigentlichen Besitzers anzusehen. Besitzdiener ist, wer die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen in dessen Erwerbsgeschäft oder in einem ähnlichen Verhältnis ausübt, vermöge dessen er den sich auf die Sache beziehenden Weisungen des anderen Folge zu leisten hat (§ 855 BGB). Typischer Besitzdiener ist der angestellte Arbeitnehmer. Das gilt auch für leitende Angestellte, wie hier den Abteilungsleiter F. Besitzer an Verkaufsräumen und Waren bleibt der Arbeitgeber des F.

Jurafuchs kostenlos testen


Vulpes

Vulpes

3.1.2021, 13:10:55

Man könnte mMn nich ergänzen, dass auch der Arbeitgeber nicht erst durch das aufschliessen der Filiale Besitz erwirbt vgl § 865 II BGB.

Eigentum verpflichtet 🏔️

Eigentum verpflichtet 🏔️

3.1.2021, 22:51:26

Hallo Adrian, unseres Erachtens wird das bereits durch den Satz: " Besitzer an Verkaufsräumen und Waren bleibt der Arbeitgeber des F. " ausgedrückt.

Sambadi

Sambadi

2.4.2022, 07:57:13

Hier sieht man wieder ganz schön, dass man strafrechtliche Wertungen nicht aufs Zivilrecht übertragen kann. Denn der Abteilungs- bzw. filialleiter ist regelmäßig der „oberste“ Gewahrsamsinhaber - die Aldibrüder haben ja z.B kein Gewahrsam an dem ganzen Warenbestand bei Aldi, aber sie wären schön Besitzer dessen, wenn ich das Jetzt richtig verstanden habe...

DAN

DanielH

12.7.2023, 00:27:40

Mega schöner Kommentar! Danke dir Sambadi! Ein echter Jurafüchschen


© Jurafuchs 2024