Zivilrecht
Sachenrecht
Arten des Besitzes
Leitender Angestellter, der Schlüssel zu Räumen im Betrieb des Arbeitgebers hat
Leitender Angestellter, der Schlüssel zu Räumen im Betrieb des Arbeitgebers hat
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F ist Abteilungsleiter bei REWE. Er ist wie jeden Morgen der Erste auf der Arbeit und schließt mit seinem Schlüssel die Türen für alle Mitarbeiter auf.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Leitender Angestellter, der Schlüssel zu Räumen im Betrieb des Arbeitgebers hat
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem F die Türen aufschließt, erwirbt er Besitz (§ 854 BGB) an den Verkaufsräumen und der Ware.
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Vulpes
3.1.2021, 13:10:55
Man könnte mMn nich ergänzen, dass auch der Arbeitgeber nicht erst durch das aufschliessen der Filiale Besitz erwirbt vgl § 865 II BGB.
Eigentum verpflichtet 🏔️
3.1.2021, 22:51:26
Hallo Adrian, unseres Erachtens wird das bereits durch den Satz: " Besitzer an Verkaufsräumen und Waren bleibt der Arbeitgeber des F. " ausgedrückt.
Sambadi
2.4.2022, 07:57:13
Hier sieht man wieder ganz schön, dass man strafrechtliche Wertungen nicht aufs Zivilrecht übertragen kann. Denn der Abteilungs- bzw. filialleiter ist regelmäßig der „oberste“ Gewahrsamsinhaber - die Aldibrüder haben ja z.B kein Gewahrsam an dem ganzen Warenbestand bei Aldi, aber sie wären schön Besitzer dessen, wenn ich das Jetzt richtig verstanden habe...
DanielH
12.7.2023, 00:27:40
Mega schöner Kommentar! Danke dir Sambadi! Ein echter Jurafüchschen