Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Objektive Zurechnung
Eigenverantwortliches Dazwischentreten eines Dritten („Amoklauf von Winnenden“)
Eigenverantwortliches Dazwischentreten eines Dritten („Amoklauf von Winnenden“)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V bewahrt - ohne die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen (nach § 36 Abs. 1 S. 1 WaffG) - seine Schusswaffe offen zugänglich im Kleiderschrank im Schlafzimmer auf. Sein minderjähriger Sohn S erschießt mit der Waffe 15 ehemalige Mitschüler und Lehrer.
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Einordnung des Falls
Amoklauf von Winnenden, BGH NStZ 2013, 238 (Eigenverantwortliches Dazwischentreten eines Dritten)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V hat den Tod der 15 Menschen kausal verursacht.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Im Erfolg hat sich eine neue, von S eigenverantwortlich geschaffene Gefahr realisiert, die die objektive Zurechnung gegenüber V ausschließt.
Nein, das ist nicht der Fall!
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