Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Angebot und Annahme
Invitatio ad offerendum: Vertragsschluss per Internet („eBay-Fälle“)
Invitatio ad offerendum: Vertragsschluss per Internet („eBay-Fälle“)
4. Juli 2025
9 Kommentare
4,7 ★ (16.041 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Auf der Suche nach einer Hollywood-Schaukel für den nächsten Sommer stöbert S bei eBay Kleinanzeigen. Er entdeckt die Anzeige des V, der sein Modell für €50 loswerden will. S verliebt sich sofort in die grellen Polster, die sicher perfekt mit seinen Hawaiihemden harmonieren würden.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Invitatio ad offerendum: Vertragsschluss per Internet („eBay-Fälle“)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Stellt das Online-Inserat des V über die Schaukel zum Preis von €50 ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags dar, was S nur noch annehmen muss?
Nein, das ist nicht der Fall!
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