Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Angebot und Annahme
Konsens nach objektivem Erklärungswert, obwohl der wirkliche Wille nicht übereinstimmt
Konsens nach objektivem Erklärungswert, obwohl der wirkliche Wille nicht übereinstimmt
23. August 2025
16 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V will sein Gemälde für €980 verkaufen. Er vertippt sich jedoch und schickt K ein Angebot über €890. K ist damit einverstanden und antwortet: „Okay, abgemacht!“. Den wahren Willen von V hatte er nicht erkannt.
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