Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Angebot und Annahme

Konsens nach objektivem Erklärungswert, obwohl der wirkliche Wille nicht übereinstimmt

Konsens nach objektivem Erklärungswert, obwohl der wirkliche Wille nicht übereinstimmt

23. August 2025

16 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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V will sein Gemälde für €980 verkaufen. Er vertippt sich jedoch und schickt K ein Angebot über €890. K ist damit einverstanden und antwortet: „Okay, abgemacht!“. Den wahren Willen von V hatte er nicht erkannt.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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