Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Angebot und Annahme
Konsens nach objektivem Erklärungswert, obwohl der wirkliche Wille nicht übereinstimmt
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Konsens nach objektivem Erklärungswert, obwohl der wirkliche Wille nicht übereinstimmt
24. März 2026
17 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V will sein Gemälde für €980 verkaufen. Er vertippt sich jedoch und schickt K ein Angebot über €890. K ist damit einverstanden und antwortet: „Okay, abgemacht!“. Den wahren Willen von V hatte er nicht erkannt.
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