Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Angebot und Annahme

Konsens nach objektivem Erklärungswert, obwohl der wirkliche Wille nicht übereinstimmt

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Konsens nach objektivem Erklärungswert, obwohl der wirkliche Wille nicht übereinstimmt

8. Mai 2026

19 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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V will sein Gemälde für €980 verkaufen. Er vertippt sich jedoch und schickt K ein Angebot über €890. K ist damit einverstanden und antwortet: „Okay, abgemacht!“. Den wahren Willen von V hatte er nicht erkannt.

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