Konsens: Übereinstimmung des wirklichen Willens
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V will sein Gemälde für 980 € verkaufen. Er vertippt sich und schickt K ein Angebot über 890 €. K weiß, dass V eigentlich 980 € haben will. Bei der Annahme vertippt sich K ebenfalls und antwortet: „Mit 98 bin ich einverstanden“. V erkennt den Tippfehler des K.
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Einordnung des Falls
Konsens: Übereinstimmung des wirklichen Willens
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V hat ein Angebot über den Verkauf des Bildes zum Preis von 890 € abgegeben.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat die Annahme über den Kauf des Bildes zu 980 € erklärt.
Genau, so ist das!
3. V und K haben einen Kaufvertrag über das Gemälde zum Preis von 980 € geschlossen.
Ja, in der Tat!
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