Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO): Ehrverletzende Äußerungen - im Kontext der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Auf einer Pressekonferenz über Ausschreitungen nach einem Spiel des Fußballclubs F bezeichnet Polizeipräsident P alle Fans von F als „versoffene Idioten“. F fühlt sich ungerecht behandelt und will gegen die Äußerung klagen.
Einordnung des Falls
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO): Ehrverletzende Äußerungen - im Kontext der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für die Streitigkeit gibt es eine aufdrängende Sonderzuweisung zum Verwaltungsrechtsweg.
Nein, das trifft nicht zu!
2. Äußerungen eines Amtsträgers sind stets öffentlich-rechtlich.
Nein!
3. Die Äußerung des P ist öffentlich-rechtlich.
Genau, so ist das!
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jurafuchsles
10.7.2024, 10:51:24
wie würde man hier die Rechtmäßigkeit der Aussage in der Begründetheit prüfen?