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Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO): Ehrverletzende Äußerungen - im Kontext der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe
Sachverhalt
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Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO): Reine Information der Behörde
Es ist bekannt geworden, dass einige Winzer der Region R ihre Weine mit Frostschutzmitteln gestreckt haben, die erhebliche Gesundheitsrisiken bergen. Gesundheitsminister G warnt vor dem Konsum der Weine aus R. Winzer W ist empört, da er seine Weine nie gestreckt hat und klagt.
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO): Aussagen eines Politikers
Oberbürgermeister O ist Politiker der P-Partei. Während einer Wahlkampfrede vor dem Rathaus, auf der er als "Oberbürgermeister" begrüßt wird, preist er seine Amtsführung und ruft zum Boykott seiner Gegner auf. Die oppositionelle G-Partei will sich das nicht bieten lassen und klagt.