Öffentliches Recht
VwGO
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO): Aussagen eines Politikers
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO): Aussagen eines Politikers
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Oberbürgermeister O ist Politiker der P-Partei. Während einer Wahlkampfrede vor dem Rathaus, auf der er als "Oberbürgermeister" begrüßt wird, preist er seine Amtsführung und ruft zum Boykott seiner Gegner auf. Die oppositionelle G-Partei will sich das nicht bieten lassen und klagt.
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Einordnung des Falls
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO): Aussagen eines Politikers
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für die Streitigkeit gibt es eine aufdrängende Sonderzuweisung zum Verwaltungsrechtsweg.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Äußerungen von Politikern sind stets öffentlich-rechtlich.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Os Auftritt und seine Äußerungen erfolgten hier in seiner Eigenschaft als Mitglied der P-Partei. Die Äußerung ist als privatrechtlich zu qualifizieren.
Ja, in der Tat!
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