Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Betrug (§ 263 StGB)
Vermögensschaden - Erwerb von abhanden gekommener Sachen
Vermögensschaden - Erwerb von abhanden gekommener Sachen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K möchte das gute Wetter nutzen, um mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren. Er kauft daher auf Ebay Kleinanzeigen von D ein neuwertiges E-Bike für nur €150. K weiß nicht, dass D das E-Bike von X gestohlen hat.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vermögensschaden - Erwerb von abhanden gekommener Sachen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. D hat den K getäuscht.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat eine Vermögensverfügung getätigt.
Genau, so ist das!
3. D hat seine vertraglichen Pflichten erfüllt und K das E-Bike übereignet, sodass K keinen Vermögensschaden erlitten hat.
Nein, das trifft nicht zu!
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