Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Betrug (§ 263 StGB)
Vermögensschaden bei gutgläubigem Erwerb
Vermögensschaden bei gutgläubigem Erwerb
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K möchte das gute Wetter nutzen, um mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren. Er kauft daher auf Ebay Kleinanzeigen von D gutgläubig ein neuwertiges E-Bike für nur €150. D hat das E-Bike jedoch von seinem Freund F nur vorübergehend geliehen.
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Einordnung des Falls
Vermögensschaden bei gutgläubigem Erwerb
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat K Eigentum an dem E-Bike erworben, obwohl D kein Eigentümer ist?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat K einen Vermögensschaden erlitten?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Benni Bertelmann
30.11.2022, 18:08:40
Vielleicht könnte hier noch ergänzt werden, dass die Gegenansicht (Mindermeinung) einen Vermögensschaden aufgrund der sog. Makeltheorie annimmt?
Nora Mommsen
1.12.2022, 12:03:21
Hallo Benni Bertelmann, danke für den Hinweis. Wir haben einen Hinweis auf die Makeltheorie ergänzt. :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Faby
18.4.2023, 16:58:07
Was ist mit konkreten Nachteilen (insbesondere einem erhöhten Prozessrisiko oder der Gefahr nur kurzfristigen Besitzes wegen drohender zeitnaher Beschlagnahme der Sache)? Ich habe gelesen, dass dann ein
Gefährdungsschadenangenommen werden könnte.
Antonia
9.8.2023, 11:26:32
Das ist mWn eine Mindermeinung. Bei besonderen Anhaltspunkten in der Klausur, dass es Probleme im späteren Prozess gibt, kannst du es auf jeden Fall vertreten
Merida
6.7.2023, 13:41:45
Gutgläubigkeit würde ich hier eindeutig ablehnen da ein e-bike für 150€ wesentlich unter wert verkauft wird und der Käufer stutzig werden würde/müsste.
JohnnySpecter69
1.7.2024, 12:36:27
Wenn dazu nichts explizit in der Angabe steht wäre das meines Empfindens nach eine Überdehnung des Sachverhalts. Man weis ja nicht was für ein E-bike es ist (ob gebraucht/Neu; was für ein Zustand; Alter; Marke etc.) daher erscheint es zumindest nicht völlig abwegig, dass der objektive Verkehrswert (oder der Wert für den eine Person das Fahrrad verkaufen will) bei 150€ liegen kann.
Lord Denning
17.9.2024, 14:53:19
Ich glaube, in der Frage zum gutgläubigen Erwerb wurde geschrieben, dass der Eigentümer den Besitz nicht „unfreiwillig“ verloren hätte. Das impliziert finde ich, dass Voraussetzung für das Abhandenkommen ist, dass der Eigentümer als unmittelbarer Besitzer die Sache „gegen“ seinen Willen verloren hat. Es reicht doch aber bereits aus, dass er diese „ohne“ seinen Willen verliert. Daher würde ich vielleicht die Antwort dahingehend etwas präzisieren. Bitte um Korrektur, sofern ich etwas übersehen/falsch verstanden habe :).