Grundfall: Bereicherungsabsicht
24. August 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A schuldet B €500. Da B vergesslich ist, behauptet A ihm gegenüber, dass A ihm die €500 bereits gezahlt habe. B unterlässt daraufhin endgültig die Geltendmachung seines Anspruchs.
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