Rückgriff bei Hypothek - Legalzession
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S nimmt bei G ein Darlehen auf. Um die Forderung der G gegen S abzusichern, bestellt E eine Hypothek an ihrem Grundstück. Als das Darlehen fällig wird, kann S nicht zahlen. Um die Zwangsvollstreckung in Es Grundstück abzuwenden, bezahlt E die Schuld des S.
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Einordnung des Falls
Rückgriff bei Hypothek - Legalzession
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann sich G aus der fälligen Hypothek befriedigen (§ 1147 BGB)?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Hauptschuld bestand nur zwischen S und G, weshalb auch nur S sie begleichen konnte (§ 1142 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Zahlt der Hypothekenschuldner auf die Hypothek, so geht die Hauptforderung gegen den Schuldner im Wege der Legalzession von dem Gläubiger auf ihn über (§ 1143 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jo L
2.4.2024, 22:02:15
Aber es macht doch einen Unterschied, ob der
Sicherungsgeberauf die Forderung oder die Hypothek zahlt. Und hier hat E ja auf die Hypothek gezahlt.