Strafrecht
BT 6: Urkundsdelikte u.a.
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
Bei-Sich-Führen einer unechten Urkunde
Bei-Sich-Führen einer unechten Urkunde
15. August 2025
9 Kommentare
4,7 ★ (5.207 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Jurastudent T ist notorischer Raser, hat aber gleichwohl noch keinen Führerschein. Um böse Überraschungen bei der nächsten Polizeikontrolle zu vermeiden, kauft sich T einen gefälschten Führerschein, der auf seinem Namen ausgestellt ist. Diesen führt er bei Ausfahrten stets bei sich.
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