Verfälschen von Gesamturkunden

3. April 2025

9 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Polizeibeamtin P hat ihren Kollegen K sexuell belästigt, was einen entsprechenden Aktenvermerk in ihrer Personalakte nach sich zog. Diesen Vermerk entfernt P eines Tages unbemerkt aus ihrer Personalakte.

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Einordnung des Falls

Verfälschen von Gesamturkunden

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Personalakte stellt eine zusammengesetzte Urkunde dar.

Nein, das ist nicht der Fall!

Wenn eine verkörperte Gedankenerklärung mit einem Bezugsobjekt räumlich fest zu einer Beweiseinheit verbunden ist - und zusammen einen einheitlichen Beweis- und Erklärungsinhalt in sich vereinigen - liegt nach h.M. eine zusammengesetzte Urkunde vor.Eine Gesamturkunde liegt vor, wenn mindestens zwei selbständige Urkunden in dauerhafter Form so zu einem einheitlichen Ganzen verbunden werden, dass gerade durch die Verbindung ein übergeordneter, neuer und selbständiger Erklärungs- und Beweisinhalt entsteht.Eine Personalakte besteht aus einer Vielzahl an Urkunden (Beurteilungen) die durch ihre Verbindung ein selbstständiges Gesamtbild der Person abgeben sollen. Es handelt sich daher um eine Gesamturkunde, die eine neue übergeordnete Beweisfunktion beinhaltet.
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2. Indem P den Aktenvermerk aus ihrer Personalakte entfernt, hat sie eine echte Urkunde verfälscht (§ 267 Abs. 1 Var. 2 StGB).

Ja, in der Tat!

Unter Verfälschungist jede nachträgliche Veränderungdes gedanklichen Inhalts einer echten Urkunde zu verstehen. Durch die nachträgliche Veränderung muss der Anschein erweckt werden, dass die Urkunde von vornherein den ihr nachträglich beigelegten Inhalt gehabt und dass der Aussteller die urkundliche Erklärung von Anfang an in der jetzt vorliegenden Form abgegeben habe.Gesamturkunden verfälscht bereits derjenige, der eine Einzelurkunde hinzufügt oder eine solche entfernt, da die Beweisrichtung des übergeordneten Erklärungsinhalts geändert wird.P hat durch das Entfernen des Aktenvermerks die Beweisrichtung ihrer Personalakte geändert: Es wird nach außen der Eindruck erweckt, dass die Akte ein vollständiges Bild vermittelt und dass es ihr Fehlverhalten nicht gegeben hätte.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

PACLE

Pacta Sunt Lernanda

6.3.2025, 15:43:21

Ich finde es ja gut, dass nach und nach die Fälle etwas diverser gestaltet werden und Frauen auch häufiger mal z.B. als Käuferin auftreten anstatt als Ehefrau oder Sekretärin. Aber jetzt ausgerechnet in einem Sachverhalt über sexuelles Fehlverhalten die Frau als Täterin zu nehmen, obwohl die weit überwiegende Mehrheit von diesen Delikten von Männern begangen werden, finde ich falsch.

Daughtrrr K.

Daughtrrr K.

8.3.2025, 10:04:55

Ich verstehe zwar deine Überlegungen, aber sehe es anders. Es geht doch gerade darum, Denkmuster aufzubrechen in dem man Stereotypen anders besetzt, also finde ich es hier sehr gelungen dass die Polizistin den Kollegen belästigt hat. Mir hilft es auch die Inhalte zu behalten, wenn etwas "komisch" am Sachverhalt ist, denn wenn ich jetzt denke "

Gesamturkunde

", dann kommt direkt das Bild der Polizistin, ihrer Personalakte etc.

Rechtsanwalt B. Trüger

Rechtsanwalt B. Trüger

17.3.2025, 12:06:30

Ich schließe mich hier @[Daughtrrr K.](154158) an. Letztendlich zielt der Sachverhalt ja nicht darauf ab die sexuelle Belästigung gegen Frauen zu „schmälern“ sondern einfach im Gegenteil darauf aufmerksam zu machen, dass auch Männer von sexueller Gewalt betroffen sein können. Immerhin gibt es hier bei Jurafuchs genügend Fälle, in denen der Mann der Täter und die Frau das Opfer ist. Ich denke Jurafuchs findet überwiegend die richtige Mitte in ihren Fällen :)

TAUNU

Taunus84

25.3.2025, 18:30:21

@[Pacta Sunt Lernanda](200169) Es gehört auch zu Vielfalt, Diversität und Gleichberechtigung, Stereotype aufzubrechen. Das ist hier scheinbar gelungen, sonst wärst Du gedanklich nicht „angeeckt“. Dass auch Frauen Sexual- und Gewaltdelikte begehen, ist eben auch ein Teil der Wahrheit, so unangenehm sie für die Einzelne auch sein mag. Hier geht es nicht um Statistiken - mit der Statistikargumentation könnte man ja ganzen Minderheiten ihre Existenzberechtigung absprechen, und das wäre, wie wir alle uns denke ich einig sind, falsch. Ich finde es sehr gut, dass hier Täter wirklich vollkommen unabhängig vom Geschlecht dargestellt werden. Großes Lob an Jurafuchs!

OKA

okalinkk

7.3.2025, 18:53:08

Die Frage, ob die Personalakte eine

Gesamturkunde

ist, habe ich mit ja beantwortet. Das wird als falsch angesehen und als „Deine Aussage stimmt nicht“ deklariert. Das müsstet ihr im System ändern. Da scheint sich ein Fehler eingeschlichen zu haben

jura🐈

jura🐈

12.3.2025, 14:48:03

@[okalinkk](253888) Da musst du die 1. Aufgabe nochmal genauer lesen. Gefragt wird danach, ob es sich um eine

"zusammengesetzte Urkunde"

handelt. Dies wird richtigerweise verneint.


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