Verfälschen von Gesamturkunden
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Polizeibeamtin P hat ihren Kollegen K sexuell belästigt, was einen entsprechenden Aktenvermerk in ihrer Personalakte nach sich zog. Diesen Vermerk entfernt P eines Tages unbemerkt aus ihrer Personalakte.
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Einordnung des Falls
Verfälschen von Gesamturkunden
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Personalakte stellt eine zusammengesetzte Urkunde dar.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem P den Aktenvermerk aus ihrer Personalakte entfernt, hat sie eine echte Urkunde verfälscht (§ 267 Abs. 1 Var. 2 StGB).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
robse27
20.9.2024, 20:06:27
Moin zusammen, die zweite Fundstelle lautet schlicht „30“, irgendwas ist da wohl schiefgegangen. Gerne dann korrigieren/entfernen. Danke und LG :)
Christian Leupold-Wendling
24.9.2024, 09:50:09
Hallo robse27, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Christian Leupold-Wendling, für das Jurafuchs-Team