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Äußerungen bei Bitte um polizeiliche Hilfe – Vernehmungsbegriff
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Belehrungspflicht bei polizeilicher Strafanzeige – Vernehmungsbegriff
S beobachtet, wie ihr Bruder B ein Kfz stiehlt. Da sie gerade nicht gut auf B zu sprechen ist, erstattet sie Strafanzeige. Der aufnehmende Polizeibeamte P fertigt nach mehreren Rückfragen eine detaillierte Strafanzeige mit den Personalien von S und B sowie des Geschädigten an.

Verwertbarkeit informatorischer Angaben nach Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung
Zeugin Z wurde unmittelbar nach der Tat polizeilich informatorisch befragt. Zuvor wurde sie über ein bestehendes Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO belehrt. Z sagt dennoch aus. Später überlegt sie es sich anders und verweigert in der Hauptverhandlung die Aussage.