Referendariat

Die StA-Klausur im Assessorexamen

Das materielle Gutachten

Belehrungspflicht bei Strafanzeigen? - Vernehmungsbegriff

Belehrungspflicht bei Strafanzeigen? - Vernehmungsbegriff

22. November 2024

4,9(3.035 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

S beobachtet, wie ihr Bruder B ein Kfz stiehlt. Da sie gerade nicht gut auf B zu sprechen ist, erstattet sie Strafanzeige. Der aufnehmende Polizeibeamte P fertigt nach mehreren Rückfragen eine detaillierte Strafanzeige mit den Personalien von S und B sowie des Geschädigten an.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Belehrungspflicht bei Strafanzeigen? - Vernehmungsbegriff

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Muss bei einer Strafanzeige stets eine Belehrung des Zeugen über sein Zeugnisverweigerungsrecht erfolgen?

Nein, das trifft nicht zu!

Nach § 52 Abs. 3 S. 1 StPO sind zeugnisverweigerungsberechtigte Zeugen vor jeder Vernehmung über ihr Zeugnisverweigerungsrecht zu belehren. Erforderlich ist daher, dass zunächst eine Zeugenvernehmung vorliegt. Der Begriff Zeugenvernehmung ist grundsätzlich weit auszulegen. Allerdings fallen Spontanäußerungen, Äußerungen bei Bitten um polizeiliche Hilfe und Strafanzeigen, mit denen keine Vernehmung verbunden ist, nicht darunter. P hätte die S vorliegend nur dann belehren müssen, wenn mit der Strafanzeige gleichzeitig auch eine Vernehmung verbunden gewesen wäre.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Hat P hier gegen die Belehrungspflicht gemäß § 52 Abs. 3 S.1 StPO verstoßen, indem er S nicht über ihr Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 Abs. 1 Nr.3 StPO belehrte?

Ja!

Die Belehrungspflicht setzt eine „Vernehmung“ voraus. Eine solche liegt nur vor, wenn mit der Strafanzeige gleichzeitig eine Vernehmung verbunden ist. Hat der vernehmende Polizeibeamte die Aussagen des Zeugen nur knapp in Form eines Vermerkes niedergelegt, dürfte es sich regelmäßig um bloß freiwillige Angaben handeln, bei der die Schwelle zur Vernehmung noch nicht überschritten wurde. Anders dagegen, wenn der Beamte nachfragt. P hat eine detaillierte Strafanzeige gefertigt. P hat S zu den Personalien und zum Sachverhalt Rückfragen gestellt hat. Es lag insoweit eine Vernehmungssituation vor. Mithin hat P gegen die Belehrungspflicht verstoßen.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen