Zivilrecht

Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Leihe, §§ 598ff. BGB

Abgrenzung der Leihe (§§ 598ff. BGB) zur Schenkung

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Abgrenzung der Leihe (§§ 598ff. BGB) zur Schenkung

5. Mai 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Tochter T erbt das Haus ihrer Mutter. Zwei Monate darauf schließt sie ihrer Mutter zu Liebe einen Vertrag mit ihrer langjährigen Haushälterin H. Die beiden vereinbaren, dass H auf Lebenszeit unentgeltlich in zwei Zimmern des Hauses wohnen darf.

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