Bsp aus Medicus/Lorenz
15. August 2025
5 Kommentare
4,7 ★ (8.300 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A einigt sich mit B, ihr Montag ein Rührgerät zu leihen, da B Plätzchen für den Weihnachtsmarkt backen und verkaufen will. Aufgrund leichter Fahrlässigkeit kann A der B das Rührgerät erst Dienstag verleihen, wodurch B einen Verlust von €100 macht. Als B das Gerät bei A dann am Dienstag abholen möchte, rutscht sie auf der vereisten Treppe der A aus und bricht sich ein Bein.
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